- Kinderermäßigung
- Kịn|der|er|mä|ßi|gung 〈f. 20〉 Steuervergünstigung bzw. Preisermäßigung bei Bahntickets, Eintrittskarten u. Ä. als Entlastung für Familien ab einer bestimmten Anzahl von Kindern
* * *
Kịn|der|er|mä|ßi|gung, die:von der Anzahl der Kinder in einer Familie abhängende Ermäßigung, Vergünstigung bei Steuern, Fahrpreisen o. Ä.* * *
Kịn|der|er|mä|ßi|gung, die: von der Anzahl der Kinder in einer Familie abhängende Ermäßigung, Vergünstigung bei Steuern, Fahrpreisen o. Ä.
Universal-Lexikon. 2012.